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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17   

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https://dejure.org/2021,18814
LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17 (https://dejure.org/2021,18814)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2021 - L 1 RS 3/17 (https://dejure.org/2021,18814)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2021 - L 1 RS 3/17 (https://dejure.org/2021,18814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 8 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG, § 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 S 1 ZAVtIVDBest 2
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Hochschulabschluss nach einem Hochschulstudium in der UdSSR ohne Titelführungsbefugnis in der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Hochschulabschluss nach einem Hochschulstudium in der UdSSR ohne Titelführungsbefugnis in der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Hochschulabschluss nach einem Hochschulstudium in der UdSSR ohne Titelführungsbefugnis in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
    Ein solcher war in der insoweit maßgeblichen Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" vom 12. April 1962 (DDR-GBl. II S. 278) [IngVO-DDR] vorgeschrieben (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007, B 4 RS 17/07 R [29]).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, B 4 RA 31/01 R).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 7/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
    Dies geht zulasten der Klägerin, weil diese die Beweislast für das Vorliegen aller für eine fiktive Einbeziehung in die AVI benötigten Tatsachen trägt (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012, B 5 RS 7/11 R [26]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2014 - L 16 R 958/13

    Zusatzversorgung der technischen Intelligenz - Zugehörigkeitszeiten - fiktive

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
    Die Kammer hat sich auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 7. April 2014 (L 16 R 958/13) berufen.
  • LSG Sachsen, 24.10.2019 - L 7 R 148/19

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
    Die Beklagte beruft sich ferner auf die Urteile des Thüringer LSG vom 11. April 2018 (L 12 R 1210/16) und vom 27. Juni 2018 (L 12 R 906/15), des Bayerischen LSG vom 24. Mai 2017 (L 1 RS 4/15) und 1. Juli 2020 (L 1 R 383/19), des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. August 2017 (L 8 R 310/17) und des Sächsischen LSG vom 24. Oktober 2019 (L 7 R 148/19 ZV).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der Ingenieur-Abschluss in der UdSSR, hier in Moskau, vermittelt nicht die Berechtigung iS der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR (AVItech), den Titel "Diplom-Ingenieur" zu führen (Anschluss an LSG Halle vom 31.3.2021 - L 1 RS 3/17 = juris RdNr 47 ff).

    Darüber hinaus hat sie auf die rechtskräftigen Urteile des Ersten Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 31. März 2021 (L 1 RS 3/17) sowie des Sächsischen LSG vom 20. Mai 2020 (L 7 R 128/20 ZV) verwiesen.

    Das hat der Erste Senat des LSG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 31. März 2021 (L 1 RS 3/17, juris) in einem sehr ähnlich gelagerten Fall zutreffend herausgearbeitet.

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